Regel 1
§1.0 Maximale Mitgliederanzahl
Staatsfraktionen: 30 Mitglieder. Neutrale Fraktionen: 30 Mitglieder. Badfraktionen: 15 Mitglieder. Eine Badfraktion muss mindestens 4 Mitglieder besitzen, um als aktive Fraktion zu gelten.
Staatsfraktionen: 30 Mitglieder. Neutrale Fraktionen: 30 Mitglieder. Badfraktionen: 15 Mitglieder. Eine Badfraktion muss mindestens 4 Mitglieder besitzen, um als aktive Fraktion zu gelten.
Regel 2
§1.1 Offizieller Fraktionsstatus
Als offizielle Fraktion gelten ausschließlich Gruppierungen, die in der Fraktionsliste unseres Discord-Servers eingetragen sind. Gruppen, die dort nicht gelistet sind, gelten automatisch als Zivilisten.
Als offizielle Fraktion gelten ausschließlich Gruppierungen, die in der Fraktionsliste unseres Discord-Servers eingetragen sind. Gruppen, die dort nicht gelistet sind, gelten automatisch als Zivilisten.
Regel 3
§1.2 Verhalten innerhalb einer Fraktion
Fraktionen sind verpflichtet, ihr Roleplay realistisch und ihrem Konzept entsprechend darzustellen. Das bedeutet unter anderem passende Kleidung zur jeweiligen Fraktion, realistischer Sprachstil und passende Fahrzeuge für die jeweilige Organisation. Unpassende Kleidung oder unrealistische Fahrzeuge sind zu vermeiden. Ab 3 Fraktionsmitgliedern in einer Situation dürfen ausschließlich Fraktionsfahrzeuge oder Fahrzeuge in Fraktionsfarben verwendet werden.
Fraktionen sind verpflichtet, ihr Roleplay realistisch und ihrem Konzept entsprechend darzustellen. Das bedeutet unter anderem passende Kleidung zur jeweiligen Fraktion, realistischer Sprachstil und passende Fahrzeuge für die jeweilige Organisation. Unpassende Kleidung oder unrealistische Fahrzeuge sind zu vermeiden. Ab 3 Fraktionsmitgliedern in einer Situation dürfen ausschließlich Fraktionsfahrzeuge oder Fahrzeuge in Fraktionsfarben verwendet werden.
Regel 4
§1.3 Fraktionsstrafen
Verstößt eine Fraktion gegen das Regelwerk, können Fraktionsverwarnungen, Einschränkungen von Fahrzeugzugriffen, Sperrung von Waffenlagern oder Clearing von Lagern verhängt werden. Bei 3 Fraktionsverwarnungen wird die Fraktion aufgelöst.
Verstößt eine Fraktion gegen das Regelwerk, können Fraktionsverwarnungen, Einschränkungen von Fahrzeugzugriffen, Sperrung von Waffenlagern oder Clearing von Lagern verhängt werden. Bei 3 Fraktionsverwarnungen wird die Fraktion aufgelöst.
Regel 5
§1.4 Aufbauschutz
Neue Fraktionen erhalten automatisch einen Aufbauschutz von 48 Stunden. Während dieser Zeit dürfen sie nicht von anderen Fraktionen angegriffen werden. Der Aufbauschutz endet jedoch sofort, sobald die Fraktion selbst Raubüberfälle begeht, andere Fraktionen angreift oder illegale Aktivitäten startet.
Neue Fraktionen erhalten automatisch einen Aufbauschutz von 48 Stunden. Während dieser Zeit dürfen sie nicht von anderen Fraktionen angegriffen werden. Der Aufbauschutz endet jedoch sofort, sobald die Fraktion selbst Raubüberfälle begeht, andere Fraktionen angreift oder illegale Aktivitäten startet.
Regel 6
§1.5 Support bei Fraktionskonflikten
Konflikte zwischen Fraktionen sollen zunächst eigenständig geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung greift nur ein, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder Regelverstöße festgestellt werden. Voraussetzungen für eine Meldung: Die RP-Situation muss mindestens 10 Minuten beendet sein und ein Videobeweis mit Bild und Ton muss vorhanden sein. Danach kann ein Fraktions-Ticket eröffnet oder der Fraktions-Warteraum betreten werden.
Konflikte zwischen Fraktionen sollen zunächst eigenständig geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung greift nur ein, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder Regelverstöße festgestellt werden. Voraussetzungen für eine Meldung: Die RP-Situation muss mindestens 10 Minuten beendet sein und ein Videobeweis mit Bild und Ton muss vorhanden sein. Danach kann ein Fraktions-Ticket eröffnet oder der Fraktions-Warteraum betreten werden.
Regel 7
§1.6 Stürmung staatlicher Gebäude
Eine Stürmung staatlicher Einrichtungen ist nur erlaubt, wenn ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund vorhanden ist und die Aktion zuvor von der Fraktionsverwaltung genehmigt wurde.
Eine Stürmung staatlicher Einrichtungen ist nur erlaubt, wenn ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund vorhanden ist und die Aktion zuvor von der Fraktionsverwaltung genehmigt wurde.
Regel 8
§1.7 Fraktions-Discord
Offizielle Fraktionen müssen ihren Discord an die Fraktionsverwaltung übergeben, damit zukünftige Mitglieder korrekt verwaltet werden können.
Offizielle Fraktionen müssen ihren Discord an die Fraktionsverwaltung übergeben, damit zukünftige Mitglieder korrekt verwaltet werden können.
Regel 9
§1.8 Fraktionsstürmung
Eine Fraktion darf maximal einmal pro Tag gestürmt werden. Eine Stürmung muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden und einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen. Das bloße Flüchten einer Fraktion in ihre Base zählt nicht automatisch als Stürmung.
Eine Fraktion darf maximal einmal pro Tag gestürmt werden. Eine Stürmung muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden und einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen. Das bloße Flüchten einer Fraktion in ihre Base zählt nicht automatisch als Stürmung.
Regel 10
§1.9 Fraktionsauflösung
Wenn eine Fraktion freiwillig aufgelöst wird, müssen alle vorhandenen Ressourcen fair unter den Mitgliedern aufgeteilt oder beim High-Team abgegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Fraktionsleitung bestraft werden.
Wenn eine Fraktion freiwillig aufgelöst wird, müssen alle vorhandenen Ressourcen fair unter den Mitgliedern aufgeteilt oder beim High-Team abgegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Fraktionsleitung bestraft werden.
Regel 11
§2.0 Leaderwechsel
Ein Wechsel der Fraktionsleitung oder ein Leadersturz muss vorher bei der Fraktionsverwaltung gemeldet und genehmigt werden. Bei Missachtung können Verwarnungen für alte und neue Leitung ausgesprochen werden.
Ein Wechsel der Fraktionsleitung oder ein Leadersturz muss vorher bei der Fraktionsverwaltung gemeldet und genehmigt werden. Bei Missachtung können Verwarnungen für alte und neue Leitung ausgesprochen werden.
Regel 12
§2.1 Zivilisten
Zivilisten dürfen maximal in Gruppen von 5 Personen agieren. Dabei gilt: ähnliche Kleidung innerhalb der Gruppe, keine erkennbaren Fraktionskennzeichen. Mitglieder illegaler Fraktionen dürfen zwar als Zivilisten auftreten, dürfen jedoch keine Fraktionszugehörigkeit zeigen. Das Fraktions-Interaktionsmenü darf außerhalb der Fraktion nicht genutzt werden.
Zivilisten dürfen maximal in Gruppen von 5 Personen agieren. Dabei gilt: ähnliche Kleidung innerhalb der Gruppe, keine erkennbaren Fraktionskennzeichen. Mitglieder illegaler Fraktionen dürfen zwar als Zivilisten auftreten, dürfen jedoch keine Fraktionszugehörigkeit zeigen. Das Fraktions-Interaktionsmenü darf außerhalb der Fraktion nicht genutzt werden.
Regel 13
§2.2 Fraktionssperre
Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine Fraktionssperre von 72 Stunden. Während dieser Zeit darf nur als Zivilist gespielt werden. Diese Regel dient dazu, Fraktionshopping zu verhindern. Ausnahme: Versetzungen innerhalb von Staatsfraktionen.
Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine Fraktionssperre von 72 Stunden. Während dieser Zeit darf nur als Zivilist gespielt werden. Diese Regel dient dazu, Fraktionshopping zu verhindern. Ausnahme: Versetzungen innerhalb von Staatsfraktionen.